Michael BehrensRechtsanwalt · Bielefeld

Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

Wenn das Arbeitsverhältnis kippt — auf beiden Seiten des Schreibtischs.

Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung: Im Arbeitsrecht zählt jeder Tag. Fristen laufen kurz, und wer zu spät reagiert, verliert Ansprüche. Ich prüfe Ihre Situation zügig und sage Ihnen klar, was durchsetzbar ist — für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber.

Leistungen im Überblick

  • Kündigungsschutzklage und Fristwahrung (drei Wochen!)
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge verhandeln
  • Abfindungshöhe realistisch bewerten
  • Arbeitszeugnisse prüfen und berichtigen lassen
  • Vergütung, Überstunden, Urlaubsabgeltung
  • Beratung von Arbeitgebern bei Trennungen und Vertragsgestaltung

Häufige Fragen

Ich habe eine Kündigung erhalten — was ist jetzt wichtig?

Die Drei-Wochen-Frist. Ab Zugang der Kündigung bleiben Ihnen genau drei Wochen für eine Kündigungsschutzklage. Verstreicht sie, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war. Melden Sie sich also lieber zu früh als zu spät.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen gesetzlichen Automatismus gibt es meist nicht. Abfindungen sind in der Regel Verhandlungssache — ihre Höhe hängt von der Erfolgsaussicht einer Klage, der Betriebszugehörigkeit und dem Verhandlungsdruck ab. Genau dort setze ich an.

Erstkontakt

Schildern Sie mir Ihr Anliegen.

Der erste Schritt ist ein vertrauliches Gespräch — unverbindlich und ohne Kostenrisiko in der Ersteinschätzung.

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