Rechtsgebiet
Wenn das Arbeitsverhältnis kippt — auf beiden Seiten des Schreibtischs.
Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung: Im Arbeitsrecht zählt jeder Tag. Fristen laufen kurz, und wer zu spät reagiert, verliert Ansprüche. Ich prüfe Ihre Situation zügig und sage Ihnen klar, was durchsetzbar ist — für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber.
Die Drei-Wochen-Frist. Ab Zugang der Kündigung bleiben Ihnen genau drei Wochen für eine Kündigungsschutzklage. Verstreicht sie, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie berechtigt war. Melden Sie sich also lieber zu früh als zu spät.
Einen gesetzlichen Automatismus gibt es meist nicht. Abfindungen sind in der Regel Verhandlungssache — ihre Höhe hängt von der Erfolgsaussicht einer Klage, der Betriebszugehörigkeit und dem Verhandlungsdruck ab. Genau dort setze ich an.
Erstkontakt
Der erste Schritt ist ein vertrauliches Gespräch — unverbindlich und ohne Kostenrisiko in der Ersteinschätzung.
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